|
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
AKUSTIK Als Schallschutzbüro biete ich Ihnen die Zusammenarbeit in allen Bereichen der Bau- und Raumakustik - Messungen/Gutachten entsprechend DIN 4109 - an. Meine Tätigkeiten beziehen sich auf fachspezifische Beratungen in der Planungs- und Projektierungsphase sowie auf gutachterliche Stellungnahmen und Messungen in der Ausführungsphase, bei Neubauvorhaben und Altbausanierung. Bauakustische Messungen und Gutachten dienen als Grundlage für die Bauplanung beziehungsweise Baugenehmigung und werden durch anschließende Nachweismessungen über die Einhaltung der bauakustischen Anforderungen - auch zum Beispiel beim Einbau von Gaststätten in Wohngebäuden - überprüft. Speziell im Hinblick auf konkrete Baumaßnahmen führe ich bauakustische Messungen nach den Normen DIN 52210, DIN EN ISO 140-4/5 und DIN EN ISO 140-7, zum Nachweis der Normeinhaltung oder zur Ermittlung möglicher Fehler beziehungsweise Mängel bei der Bauausführung (Trenndecken, -wände, Fußböden / Estrich, Installationen), durch. Weiterhin mache ich gutachterliche Untersuchungen in Räumen von Gesellschaftsbauten und bei Bedarf auch in Wohnräumen zur Verbesserung der raumakustischen Verhältnisse. Verallgemeinert beinhalten die angebotenen Leistungen im einzelnen:
Als Ergebnis der Messungen steht ein Meßblatt mit frequenzabhängigem Verlauf der Meßwerte zur Auswertung eventueller Mängel und eine Einzahlangabe zum unmittelbarem Vergleich mit der geltenden Norm DIN 4109 zur Verfügung. Zur subjektiven Beurteilung ist zu beachten, daß die Anforderungen aus DIN 4109 stets eingehalten werden müssen (Mindestanforderungen), aber nicht garantieren, daß zum Beispiel aus angrenzenden Wohnungen kein Schall aus der Nachbarwohnung hörbar ist. Dazu dienen erhöhte Anforderungen, die zum Beispiel in der Richtlinie VDI 4100 (Schallschutz von Wohnungen) als Schallschutzstufen (SSt) festgehalten sind. Diese müssen jedoch vertraglich vereinbart werden. Die Kostenberechnung für Messungen oder Gutachten erfolgt jeweils als Festpreisvereinbarung und ist abhängig vom Gesamtumfang, das heißt es erfolgt eine Abstufung für Folgemessungen. |
|||||||||||||
|