Schallschutz Seckel
 
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SCHALLSCHUTZ

Als Schallschutzbüro fertige ich Schallimmissionsprognosen für die Planung von Wohn- und Gewerbegebieten, hinsichtlich Gewerbe- und auch Verkehrslärm sowie zum Beispiel auch Lärm von Diskotheken und Gaststätten, an.

Die dazu erforderlichen Ausbreitungsrechnungen werden mit spezieller Software durchgeführt. Dazu erfolgt eine digitalisierte Eingabe des jeweiligen Lageplanes, mit Angabe der Lärmquellen (Emissionswerte, Einwirkungsdauer und so weiter) und der maßgeblichen Einwirkungsorte (Immissionsorte/ = nächstgelegene schutzbedürftige Bebauung), an denen eine Einhaltung der gesetzlich zugelassenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) nachzuweisen ist.

Als Ausgangsdaten für die Emmissionsquellen dienen Angaben in der Literatur und entsprechende Richtlinien, Unterlagen der Hersteller oder eigene Schallpegelmessungen.

Im Verlaufe meiner langjährigen Tätigkeit habe ich Schallpegelmessungen (Emissionsmessungen) an vielen Lärmquellen und von vielen Anlagen beziehungsweise Prozessen (gewerblichen Geräuschquellen) durchgeführt. Diese können jeweils bei vergleichbaren Vorhaben - in Form einer Datenbank für typische Quellen gespeichert - als Ausgangsdaten dienen, wenn keine anderen Angaben vorliegen.

Foto: Sylvia Wentzlau

Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen sind zu erwartende Beurteilungspegel an den untersuchten Immissionsorten, als konkrete Einzelwerte oder dargestellt im Lageplan als Isophonenverlauf (Isophonenkarte) für das umliegende Gebiet.

Bei Überschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte, das heißt bei unzulässiger Lärmbelastung im Sinne der TA Lärm, werden gegebenenfalls betriebliche Einschränkungen festgelegt oder mögliche Änderungsmaßnahmen an den Quellen (primäre Schallschutzmaßnahmen) beziehungsweise sekundäre Schallschutzmaßnahmen zur Verminderung der Schallausbreitung erarbeitet und für die Ausführungsplanung schalltechnisch dimensioniert.

Für spezielle Fälle gehören konkrete Schallmessungen als Immissionsmessungen nach den entsprechenden Normen und Richtlinien auch unmittelbar zum Leistungsumfang des jeweiligen Vorhabens.

Schallimmissionsmessungen können sich auf Nachweismessungen in ausgedehnten Gebieten (Außenlärm in Wohn-/ Gewerbegebieten) oder an konkreten Orten innerhalb von Gebäuden (Wohnräume, Veranstaltungsräume oder auch an Arbeitsplätzen) beziehen.

Foto: Sylvia Wentzlau

Die Ergebnisse der erarbeiteten Schallimmissionsprognosen beziehungsweise -messungen, die als Bericht 3-fach in gehefteter oder gebundener Form ausgeliefert werden, sind geeignet als Vorlage bei den Behörden, zur Gewährleistung der Genehmigungsfähigkeit des jeweiligen Vorhabens oder als Nachweis zur Einhaltung der geltenden Immissionsrichtwerte.

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